
„Alle Vorkaufsrechtsatzungen müssen auf den Prüfstand des Stadtentwicklungsausschusses.“ Das ist die Erkenntnis des StEA-Vorsitzenden Dr. Stephan Ramrath aus dem fehlgeschlagenen Versuch, die Fläche des ehemaligen Gloria-Kinos zu erwerben. „Nachdem uns die Verwaltung deutlich präziser vorgetragen hat, warum wir das Vorkaufsrecht im Umfeld des Hagener Hauptbahnhofes nicht ziehen können, sind wir von unserem Vorhaben abgerückt.“
Für den CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Röspel hat dieser Vorgang auch sein Gutes: „Das ist ein heilsamer Schock! Wir haben gelernt, unter welchen Umständen ein Vorkaufsrecht auf dem Papier steht, aber faktisch nicht umgesetzt werden kann. Ein solches Recht ist wertlos. Deshalb werden wir zum Stadtentwicklungsausschuss einen Antrag einbringen, der die Verwaltung beauftragt, alle Vorkaufsrechte auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Wir müssen dann unterscheiden, welche Satzungen wir ernsthaft verfolgen wollen, sie aktualisieren und mit den notwendigen Verfahrensschritten rechtssicher bewehren. Zwischenzeitlich uninteressant gewordene Satzungen geben wir auf und sparen auf diese Weise künftigen Immobilienkäufern einen unnötigen Verfahrensschritt.“
In der Sache bleibt die CDU-Fraktion davon überzeugt, „dass wir eine Alternative zur Ebene 2 der Altenhagener Brücke brauchen“, wie Dr. Ramrath betont. „Wenn wir erst das Preisschild für die Sanierung der seinerzeit zusammengestückelten Brückenkonstruktion haben, werden wir froh über Alternativen sein. Deshalb werden wir in einem weiteren Antrag auch konkret eine neue rechtsfeste Vorkaufsrechtsatzung für die Nase an der Altenhagener Brücke einfordern. Sie muss mit den entsprechenden Zielsetzungen und Planungsschritten ausgestattet sein. Darüber hinaus sollten wir passende Mittel für Ankäufe einplanen. Ziehen wir diese Lehre aus dem Beanstandungsverfahren, war es wert, den partiellen Dissens zwischen Verwaltung und Rat auf die Spitze zu treiben. Wie heißt es so schön: Ende gut, alles gut!“
Redaktion: Alexander M. Böhm.
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