CDU-Fraktion fordert ebenfalls Rechtsstaatlichkeit ein

10.02.2021

Einigermaßen erstaunt über das einseitige Rechtsverständnis mancher Anwälte zeigt sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Jörg Klepper: „Natürlich kann jeder gegen alles Störende in der Nachbarschaft klagen, gegen Kindergärten, Seniorenheime oder eben Feuerwehrgerätehäuser. Und selbstverständlich hat ein Anwalt das Recht, davon wirtschaftlich zu partizipieren. Das haben wir nie in Frage gestellt. Wird ein Klagerecht nur noch aus Prinzip ausgeübt, mag das noch rechtens sein. Ob es richtig ist, steht für mich auf einem anderen Blatt. Hierüber entscheiden öffentlich bestellte Gerichte“, so Klepper. „Mir stößt übel auf, wenn es nur darum geht, ein dringend nötiges Feuerwehrgerätehaus zu verzögern oder einem Prozessrisiko auszusetzen.“

„Die Klage ist wenig aussichtsreich“, wie Haldens Ratsmitglied Detlef Reinke hervorhebt: „Nach Abschluss des vom Oberverwaltungsgericht Münster geforderten Heilungsverfahrens sind alle Bedingungen für das Gerätehaus erfüllt. Aber die öffentliche Wirkung der Klage besorgt mich. Sie suggeriert, die Freiwillige Feuerwehr sei hier nicht willkommen. Dabei begrüßt die Mehrheit der Haldener den Neubau und freut sich auf die neue Nachbarschaft.“

Nicht nachvollziehen kann Reinke die Medienkritik über eine angeblich mangelnde Kommunikation: „Es hat zahllose Gespräche und eine Mediation gegeben: alles ohne Erfolg. Hierfür tragen weder Verwaltung noch Politik die Schuld.“ Reinke wünscht sich nichts mehr als zunehmende Einsicht bei den Betroffenen: „Die Kläger wären aus meiner Sicht gut beraten, einen neuen Nachbarn freundlich zu begrüßen als ihm in leidenschaftlicher Ablehnung zu begegnen. Diesen Schritt müssen sie allerdings selbst gehen.“

„Vielleicht waren die Menschen in der Vergangenheit einfach nur schlecht beraten“, wie Klepper spekuliert. Er fragt sich, woher der Prozessbevollmächtigte der Kläger seine Feuerwehr-Expertise nimmt. Denn offensichtlich interpretiert er Fakten anders als die Hagener Feuerwehr. „Es trifft jedenfalls nicht zu, dass der neue Brandschutzbedarfsplan „die Notwendigkeit des Feuerwehrgerätehauses in Halden grundsätzlich in Frage“ stellt. Das Gegenteil ist der Fall: Die Berufsfeuerwehr wird dezentraler organisiert und in Zukunft werden noch deutlich öfter gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr ausrücken, um Schadensereignisse im Stadtgebiet gemeinsam zu bekämpfen. Die Feuerwache in Halden wird also nicht obsolet, sondern eher noch bedeutsamer als heute. Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt auch in Zukunft bei kleineren Einsätzen ein unverzichtbarer Bestandteil der Gefahrenabwehr.“

Nicht abrücken werde die CDU-Fraktion davon, die Nutzung privater Flächen finanziell entschädigen oder sie einziehen zu lassen, wie Klepper noch einmal betont: „Wir haben erst mit dem Ergebnis der Verhandlungen in Halden erfahren, dass ein Teil der Anwohner unentgeltlich städtische Grundstücke nutzt. Für sich gesehen ist das schon ein interessanter Vorgang. Uns treiben weder Populismus noch Racheaktionen, wenn wir das überprüfen und korrigieren lassen. Geprüft wird unabhängig davon, ob jemand klagt oder nicht. Es ist nicht nur eine Frage des Geldes in einer klammen Kommune, es ist auch eine Frage genau der Rechtsstaatlichkeit, die der Rechtsanwalt der Kläger überall zu Recht einfordert.“

Redaktion: Alexander M. Böhm.