
Alexander M. Böhm.
Auf völliges Unverständnis der CDU-Ratsfraktion Hagen stößt nach Aussagen ihres Vorsitzenden Wolfgang Röspel die am Mittwoch im Landtag verabschiedete Änderung des Landeswassergesetzes mit der lange umstrittenen Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen: „Hier hat sich die rotgrüne Landesregierung erneut als Schöpfer unnötiger Gesetze betätigt, wie schon beim vorerst gescheiterten Anbauverbot für Weihnachtsbäume. Den zweifelhaften Erfolg derartiger Phantasiegesetze spüren die Menschen in ihrem Portemonnaie.“
„Die Neuregelung des Landeswassergesetzes trifft nämlich vor allem private Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten“, wie der CDU-Sprecher im Umweltausschuss, Rainer Voigt, ausführt. „In Hagen sind davon 1.200 Haushalte betroffen. Auf sie können Kosten in Höhe von 2.000 bis zu 5.000 Euro zukommen. Im Einzelfall können dazu deutlich höhere Sanierungskosten kommen. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass es bislang keinen Nachweis für einen Zusammenhang zwischen Grundwasserverunreinigungen und häuslichen Abwässern gibt.“
Das Gesetz schreibt vor, dass die Dichtheitsprüfung für vor 1965 errichtete Gebäude bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden muss. Alle jüngeren Gebäude müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft sein.
Umweltausschussmitglied Jörg Klepper sieht die Gesetzesnovelle skeptisch: „Das Gesetz enthält zu allem Überfluss noch eine Öffnungsklausel. Sie erlaubt Kommunen auch außerhalb von Wasserschutzgebieten Dichtheitsprüfungen anzuordnen. Hier sind insbesondere die Gemeinden im Nachteil, die im Sinne der Bürgerfreundlichkeit mittels flächendeckender Satzung die Fristen für Dichtheitsprüfung verlängert haben. Deren Regelungen bestehen nun fort und müssen entweder überarbeitet oder zurückgenommen werden. Darüber hinaus kann das Land jederzeit weitere Trinkwasserschutzgebiete ausweisen – beispielsweise um Fracking-Anträge zu verhindern. Den Preis dafür müssen dann wieder die Hausbesitzer tragen.“
Der CDU-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Röspel hält es für bürgerfreundlich und angemessen, „wenn private Abwasserkanäle nur in Verdachtsfällen überprüft werden. Wir reden hier schließlich nicht von Chemieanlagen, sondern von Abwässern aus Küchen, Duschen und Toiletten. Die CDU-Landtagsfraktion hatte 2012 ein entsprechendes Konzept zur Dichtheitsprüfung vorgelegt. Das ging der regelungswütigen Landesumweltverwaltung und den beiden Hagener Landtagsabgeordneten Wolfgang Jörg und Hubertus Kramer aber offensichtlich nicht weit genug.
Autor: Alexander M. Böhm.
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