"Hochhaussanierung uneingeschränkt sinnvoll"

17.02.2017

„Als uneingeschränkt sinnvoll“ bezeichnet der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Stephan Ramrath die Sanierung des Hagener Verwaltungshochhauses: „Die bauliche Struktur sowie die flexible Raumaufteilung des Hochhauses machen es zu einer Perle mit – zugegeben – eher schlichtem Äußeren.“ Dazu, so der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses, „kommt die zentrale Lage des Gebäudes mitten in der Stadt. Es ist bestens baulich mit den anderen Flügeln des Rathauses verbunden und für Verwaltungszwecke die ultimative 1A-Lage. Bislang gibt es keine sinnvolle Alternative dazu.“

Im Detail betrachtet es der Vorsitzende des Gebäudeausschusses, Ratsmitglied Gerhard Romberg: „Die 35.00 Euro für die Energieeinsparung sind nur der kleinste Teil unserer Kalkulation. Der Anteil für die nachhaltige Werterhaltung des Gebäudes ist wesentlich bedeutender und maßgeblich für unsere Entscheidung. Das Verwaltungshochhaus befindet sich im Inneren in einem tadellosen Zustand. Beim Bau der Volmegalerie vor 15 Jahren haben wir in die Pflege der Technik investiert; vor wenigen Jahren erst haben wir die damals betagten Aufzüge mit neuen Kabinen und neuer Steuerung ausgerüstet.“

Bedauerlich findet Romberg, „dass die Diskussion gelegentlich auf die Höhe der Energieeinsparung reduziert wird. Zum einen hat das Hochhaus derzeit noch einen Restbuchwert in Höhe von über vier Millionen Euro und noch eine bilanzielle Restnutzungsdauer über 20 Jahren. Das ist aber nur die buchhalterische Wahrheit. Wir werden das Gebäude danach ebenso wenig abreißen, wie Autofahrer ihren Wagen nach Ende der Abschreibung verschrotten. Die Sanierung schützt die Betonstruktur künftig optimal vor Verwitterung. Machen wir dabei keine Fehler, wird das Gebäude noch viele Jahrzehnte stehen. Gebraucht wird es ohnehin und das Stadtbild wird auch profitieren. Also lohnt sich die Investition.“

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Röspel kann die Diskussion nur begrenzt nachvollziehen: „Früher wurde die Verwaltung dafür angeprangert, wenn städtische Immobilien vergammelten und am Ende der Abrissbagger kommen musste. Mit dem vor zehn Jahren eingeführten Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) planen wir jetzt die nötigen Sanierungsbedarfe unserer Gebäude über die gesamte Lebensdauer ein – und setzen sie im Rahmen des finanziell Machbaren um. Warum das jetzt wieder nicht richtig sein soll, erschließt sich mir nicht.“

Redaktion: Alexander M. Böhm.