Röspel: „OB hat Aufklärung selbst angestoßen“

27.09.2012

Als unsachlich bezeichnete der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Wolfgang Röspel, die SPD-Kritik an Oberbürgermeister Jörg Dehm. „Zuerst sei daran erinnert, dass es der Oberbürgermeister selbst war, der den Anstoß für die Sonderprüfung durch das unabhängige Rechnungsprüfungsamt gegeben hat. Er selbst hat also die rückhaltlose Aufklärung angestoßen. Jörg Dehm selbst war davon überzeugt, keinen Fehler begangen zu haben. Wenn sich diese Einschätzung im Nachhinein als Fehler herausstellt, dann hat er trotzdem transparent und ehrlich gehandelt. Im Sinne dieser Transparenz hat er auch der Bezirksregierung Arnsberg den Prüfungsbericht bereits vorgelegt.“

Unzutreffend sei nach Aussagen Röspels die These, der Erste Beigeordnete sei in den Genuss einer freiwilligen finanziellen Leistung der Stadt gekommen: „Dr. Christian Schmidt hatte einen zeitlich unbefristeten Geschäftsführervertrag. Aus diesem Vertrag hätte er die vertraglich zugesicherten Leistungen bis zum Ende seiner Dienstzeit abführungsfrei beanspruchen können.“ Eine Kündigung aus wichtigem Grund hätte daran wohl wenig geändert, weil Dr. Schmidt dadurch entsprechende Ersatzansprüche entstanden wären. Außerdem hat Dr. Schmidt durch die getroffene Vereinbarung zusätzliche Leistungen für die Stadt erbracht. Nach einer Kündigung wäre das nicht mehr der Fall gewesen. Insofern war der eingeschlagene Weg aus meiner Sicht richtig.“

Die eigentlichen Fehler, so der Fraktionsvorsitzende, seien auf dem Weg geschehen: „Klar scheint nach dem Prüfungsbericht, dass Jörg Dehm einen formalen Aufsichtsratsbeschluss der WFG versäumt hat. Das war aber nicht einmal bei zwei üblichen unabhängigen Prüfungen aufgefallen. Der Fehler ist heilbar, indem der Beschluss des Aufsichtsrates nachgeholt wird. Zudem soll der OB seine Kompetenzen hinsichtlich einer Ausnahmeentscheidung für die Abführung von Nebeneinkünften falsch eingeschätzt haben. Eine solche Fehleinschätzung ist unangenehm, stellt aber nicht das Rechtsverständnis eines Menschen in Frage.“

Ärgerlich sei aus Sicht Röspels auch, „dass der zeitliche Aufwand für die entsprechenden Leistungen von Dr. Schmidt erst im Nachhinein dokumentiert wird. Das wirft ein unnötig ungünstiges Licht auf einen in der Sache klaren Vorgang.“

Autor: Alexander M. Böhm.