Allianz-Bveschlussvorschlag "Situation von Flüchtlingen"

26.11.2015

Die Beschlussvorschläge 1. und 4. im Antrag der SPD-Fraktion werden durch den folgenden Beschlussvorschlag ersetzt:

1. Die Verwaltung erläutert auf Basis der aktuellen Flüchtlingszahlen für Hagen, ob eine strategische Zielsetzung in der Flüchtlingsunterbringung sinnvoll und machbar ist, die zukünftig vor allem eigene Unterkünfte in Form von Wohnungen für Flüchtlinge vorsieht. Über die voraussichtlichen Auswirkungen, Kosten und Personal- sowie Organisations¬aufwände einer solchen Zielsetzung soll mit vertretbarem Aufwand ein prognostischer Bericht erstellt werden, der möglichst in der kommenden Ratssitzung am 10.12.2015 vorgestellt wird und bis zur ersten Sitzungsrunde 2016 auch schriftlich vorliegen soll.

Die Beschlussvorschläge 3. und 5. im Antrag der SPD-Fraktion werden durch den folgenden Beschlussvorschlag ersetzt:

2. Die Verwaltung informiert im Rahmen dieses Berichts auch über bisher vorliegende institutionenübergreifende Überlegungen und Konzepte hinsichtlich der gesamtstädtischen Integration von Flüchtlingen und gibt einen Überblick über die in der Flüchtlingshilfe beteiligten Institutionen und Initiativen. Insbesondere spricht sie eine Empfehlung aus, ob die bisherige Gremienstruktur für die anstehenden Aufgaben Unterstützung der Verwaltung, politische Zuarbeit und Kontrolle sowie die notwendige Erarbeitung eines gesamtstädtischen Integrationsplans ausreicht, oder ob hierfür ein neues Bündelungsgremium erforderlich wird.

Der Beschlussvorschlag 2 des SPD-Vorschlags wird geändert in:

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Hagener Wohnungswirtschaft (Wohnungsbaugenossen- und -gesellschaften und Immobilienbesitzer (Haus & Grund) ein Wohnraumkonzept Hagen 2017-2030 zu erstellen. Das Wohnraumkonzept soll dafür sorgen, dass auch künftig alle gesellschaftlichen Gruppen mit den unterschiedlichsten Einkommen passende Wohnungsangebote und insbesondere Familien mit ihren spezifischen Bedürfnissen geeigneten und bezahlbaren Wohnraum finden.

Das Wohnraumkonzept soll …

• .. die bisher bekannte demographische Entwicklung, …
• … die Zahl der Flüchtlinge mit Aufenthaltsperspektive, …
• … die Zahl der EU-Zuwanderer mit Niederlassungsperspektive…
• …sowie die sozialräumlichen Voraussetzungen für ein verträgliches Miteinander in den Bezirken und Wohnquartieren…

berücksichtigen.

4. Der Hauptgesellschafter Stadt Hagen fordert die Wohnungsbaugesellschaft ha.ge.we auf, der Stadt kurzfristig leer stehenden und zulässig vermietbaren Wohnraum zur Belegung mit Flüchtlingen anzubieten.

Begründung:

Zu 1.: Aus den bisherigen Schilderungen, Ausführungen und Berichterstattungen zur Tätigkeit der Verwaltung und des Runden Tisches wird den Antragstellern deutlich, dass die tägliche Praxis bei der Bewältigung der Flüchtlingsherausforderung vielschichtiger ist, als der Antrag der SPD zunächst vermuten lässt. Aus Sicht der Antragsteller ist ein „Strategiewechsel“ zunächst auch deshalb nicht zwingend einleuchtend, da die Verwaltung bisher anlassbezogen die richtige Unterkunftsform gewählt hat -zentrale Unterbringung für Erstaufnahme und dezentrale Wohnquartiere für Menschen mit Bleibeperspektive. Aus Sicht der Antragsteller ist deshalb nicht erkennbar, dass überhaupt eine schwerpunktmäßig auf Unterbringung in Sammelunterkünfte ausgerichtete Strategie besteht, die einem „Strategiewechsel“ unterzogen werden könnte.

Zu 2.: Der SPD-Antrag formuliert nachvollziehbar die Notwendigkeit einer Konzeption zur mittel- und langfristigen Integration der Menschen, die mit einer Bleibe- oder gar Niederlassungsperspektive nach Hagen kommen. Dazu gehört auch, dass die Menschen schnell mit der deutschen Sprache, den grundlegenden Regeln unseres Zusammenlebens (Verfassung) und mit den Dingen des täglichen Lebens vertraut gemacht werden. Darüber hinaus brauchen die Neubürger Unterstützung bei der Aufnahme von Erwerbsarbeit, die möglichst nahe an ihrer Qualifikation liegt. Also braucht es Ansprechpartner, die in der Lage sind, entsprechende individuelle Förderkonzepte für die Hilfesuchenden zu entwickeln in der Lage sind. Aus Sicht der Antragsteller stellt sich dabei die Frage, ob dies nicht schon im Rahmen der vorhandenen Institutionen geleistet wird bzw. deren Aufgabenbeschreibung entsprechend erweitert werden kann.

Zu 3.: Die Antragsteller sind davon überzeugt, dass die Zuwanderung durch EU-Bürger und durch Flüchtlinge den Hagener Wohnungsmarkt in seiner Gänze mittel- und langfristig verändern wird. Deshalb sind isolierte Konzepte für einzelne gesellschaftliche Gruppen keine Lösung. Vielmehr macht die Entwicklung deutlich, dass nun vordringlich ein Gesamtkonzept für den Wohnungsmarkt in Hagen erforderlich ist. Es muss zum Ziel haben, für alle Zielgruppen, allen voran Familien mit Kindern, ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können. Auf diese Weise wird auch verhindert, dass einzelne Gruppen bei der Schaffung von neuem Wohnraum bevorzugt werden.

Zu 4.: Die Stadt Hagen unterhält mit der ha.ge.we ein eigenes Wohnungsbauunternehmen. Derzeit erkennbar könnte das Unternehmen mehr zur Entlastung der Stadt Hagen beitragen, hält sich aber augenscheinlich mit zulässig anmietbaren Wohnungsangeboten an die Stadt zurück. Deshalb erscheint es sinnvoll, dass es notfalls einen Gesellschafterbeschluss geben sollte, um das Angebot durch die ha.ge.we zu vergrößern. Dabei ist nicht daran gedacht, die Flächen unter Preis anzumieten.