Foto: Böhm, Hilfslinien KI-generiert durch ChatGPT
„Ab dem 1. September wird Bauen auch in Hagen einfacher! Dann tritt der ‚BauCode NRW‘ in Kraft“, freut sich der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion und des Stadtentwicklungsausschusses im Hagener Rat, Jörg Klepper, gleich mehrfach. „Der ‚BauCode NRW‘ steht für zahlreiche und wirkungmächtige Änderung der Landesbauordnung (LBO) und weiterer NRW-Vorschriften. Er macht Bauanträge digitaler, einfacher und schneller. Darüber hinaus räumt der ‚BauCode NRW‘ Bauherren mehr Freiheiten bei Neu- und Bestandsbauten ein. So ist der elektronischen Bauantrag künftig Regelfall. Es ist das erste Landesgesetz, das das Prinzip „digital-first“ – also den Vorrang digitaler Prozesse – konsequent einfordert. „Im Ergebnis sehe ich standardisierte Bearbeitungsprozesse, die zu schnelleren und einfacheren Baugenehmigungen in Hagen führen. Unsere Verwaltung ist dafür technisch gut ausgestattet“, so Klepper.
Frischen Wind bringt ein verordneter Paradigmenwechsel der Landesregierung: „Die Bauverwaltung traut Antragstellern künftig mehr zu. Bauherren, Architekten und Fachplaner stellen künftig sicher, dass Bauanträge den rechtlichen Anforderungen genügen. Der Grundsatz der Prüffreiheit durch die Bauaufsichtsbehörde erleichtert das Zusammenspiel bis zur Genehmigung. Der Prozess dahin wird auf das Notwendige konzentriert, Verantwortung klar zugeordnet und Baugenehmigungen schneller erteilt. Örtliche Verwaltungen dürfen künftig ihren Prüfkatalog nicht mehr über die LBO-Vorgaben hinaus ausdehnen. „Das klingt nach einem Ende kommunaler Kleinstaaterei“, wie Klepper hofft.
Der ‚BauCode NRW‘ umfasst zusätzlich eine Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren: Entscheidet eine Verwaltung über einen Bauantrag nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, gilt die Genehmigung unter bestimmten Bedingungen als erteilt. „Das ist ein Ansporn für jede Verwaltung, schnell und verlässlich zu entscheiden“, so Klepper.
Auch in Sachen Regelungstiefe gibt es sinnvolle Einschnitte: Statt des umfassenden DIN-Regelwerks sollen Bauherren künftig die moderate Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ einhalten. Damit entfallen zirka 90 Prozent unnötiger Detailregelungen wie beispielsweise die Festlegung der Zahl der Steckdosen pro Raum. Sicherheitsrelevante technische Vorschriften bleiben natürlich bestehen. Auch die bislang erforderliche doppelte Gebäudeeinmessung entfällt. „All das spart bares Geld und erleichtert den Weg von Familien zur Eigentumsbildung“, wie Klepper begrüßt.
Besonders freut Klepper, dass die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Ina Scharrenbach, neben Neubauten vorrangig Bestandsimmobilien in den Blick nimmt: „Wenn sie von „Oldtimer-Regelung für Bestandsgebäude“ spricht, dann verbindet sie das mit handfesten Vorteilen für Immobilienbesitzer: Bauen und Umnutzung im Bestand werden deutlich einfacher.“
Mit dem ‚BauCode NRW‘ reduzieren sich die bislang umfangreichen bauordnungsrechtlichen Anforderungen, der Prüf- und Nachweismaßstab sowie die vorgelagerte Kontrolle durch die Bauaufsicht. Zahlreiche Anforderungen an bestehende Bauteile werden geschleift und schaffen auf diese Weise mehr Spielräume für die Weiterentwicklung vorhandener Gebäude, wie etwa bei den Anforderungen an Tageslicht, Aufstockungen und den Umgang mit genehmigten Bestandsgebäuden. Sie werden praxisgerechter und einfacher. Das macht die sinnvolle Nachnutzung von Bestandsgebäuden sowie die Umwandlung ehemaliger Gewerbeimmobilien – wie Bürogebäude oder Ladenlokale – in Wohnraum manchmal erst möglich oder zusätzlich attraktiver. In Summe standen die bisherigen Vorschriften einer wirtschaftlichen Nachnutzung von Bestandsgebäuden nämlich oft im Wege.
Für Klepper, auch Mitglied im Umweltausschuss, ist das ein gutes Signal: „Wer gute Bausubstanz weiterentwickelt statt abzureißen, erhält nicht nur markante Gebäude und bautechnische Expertise aus früheren Epochen, sondern verlängert das Leben von im Kern soliden Bauwerken. Das spart neben Geld wertvolle Energie und Rohstoffe. Für mich ist das gelebte Nachhaltigkeit, der bislang allzu spitzfindige Vorschriften entgegenstanden. Die Landesregierung ist mit diesen Entscheidungen auf dem richtigen Weg!“
Redaktion: Alexander M. Böhm.

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